Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Menge Die umstehend genannte Menge entspricht den Angaben des Kunden. Kann aus vom Kunden zu vertretenden Gründen weniger geliefert werden, behalten wir uns vor, einen höheren Einheitspreis, entsprechend den Mengenabstufungen zu verrechnen. Massgebend für die Rechnungsstellung ist die amtlich geeichte Messvorrichtung des Tankwagens.
- Liefertermin Der vereinbarte Liefertermin ist eine ungefähre Angabe, welche je nach Transport- und Nachschubverhältnissen den üblichen Schwankungen unterliegt. Sofern dem Kunden keine Nachteile entstehen, sind wir berechtigt, beginnend ab dem vereinbarten Liefertermin, die Ware in Teilmengen abzuliefern.
- Zoll- und Steuervorschriften Die Ware wird von uns verzollt geliefert. Der Käufer ist der Zollverwaltung und uns gegenüber dafür haftbar, dass die Ware nur gemäss der zollamtlichen Zweckbestimmung verwendet wird.
- Preise Wenn vor der Lieferung in und/oder ausländische Frachtkosten, Zoll-, Grenz- oder andere öffentliche Abgaben erhöht werden und/oder behördliche Massnahmen Verteuerungen verursachen, werden diese von uns zum ursprünglich vereinbarten Preis hinzugeschlagen, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten. Warenverkäufe auf Termin werden von uns durch entsprechende Terminkontrakte mit unseren Lieferanten abgesichert. Gewinnchance oder Verlustrisiko trägt allein der Käufer.
- Annahmeverzug Falls der Kunde die Ware nicht oder nur teilweise bezieht, sind wir berechtigt, durch Zustellung einer entsprechenden Erklärung - entweder vom Vertrag zurückzutreten oder dessen Erfüllung zu suspendieren; vorbehalten bleibt die Einforderung des aus dem Annahmeverzug und den Vertragsrücktritten bzw. Suspendierungen uns erwachsenen Schadens, wie Lagergelder, Zinsverluste, Zusatztransporte etc. - oder die Ware gemäss Art. 92 OR zu hinterlegen und dem Kunden in Rechnung zu stellen; die Hinterlegungsgebühren und allfällige Gerichtskosten gehen zu Lasten des Kunden
- Konditionen Die Zahlungskonditionen lauten 10 Tag netto. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt einen Verzugszins zu verrechnen. Der Zinssatz liegt 1% über dem ungedeckten Kontokorrentzins der Berner Kantonalbank.
- Höhere Gewalt Treten politische, militärische oder andere ausserhalb unseres geschäftlichen Einflussbereiches liegende Ereignisse (Krieg, Streik, Liefersperren und dergleichen) ein, so sind wir berechtigt, Menge, Preis, und Liefertermin den veränderten Verhältnissen anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen keine Schadenersatzansprüche zu. Diese Bestimmung gilt auch für Terminverkäufe.
- Gerichtsstand Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Parteien Thun. Nur schriftlich von uns bestätigte Änderungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlich.